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Soziale Leistungen

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie Geld vom Staat bekommen.
Solches Geld ist eine „Sozial-Leistung“.
Zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld.
Es gibt unterschiedliche Behörden, die das Geld geben.
Zum Beispiel das Jobcenter, das Sozialamt, die Familienkasse.
Hier gibt es Information zum Geld für Menschen, die Kinder haben.
Das Geld heißt „Familien-Leistungen“.

Für Ausländer*innen gibt es viele Regeln, ob man solches Geld bekommt oder nicht.
Die Information auf dieser Seite erklärt die Situation für EU-Bürger*innen.
Für Menschen, die nicht EU-Bürger*innen sind, gibt es andere Regelungen.
Diese Menschen können eine Beratungsstelle suchen, wenn sie Fragen zu Sozialleistungen haben.
Solche Beratungsstellen sind unter Weitere Hilfen zu finden. 

Hier sehen sie zwei Darstellungen mit den häufigsten Behörden in Deutschland.

Diese Frage ist komplex und jede Person hat eine eigene Situation.
Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder arbeiten, können Sie Sozialleistungen bekommen.
Sie müssen nicht einen Vollzeitjob haben.
Ein Minijob ist auch genug, wenn Sie mehrere Stunden pro Woche arbeiten.
Auch wenn Sie selbständig arbeiten und ein geringes Einkommen haben, können Sie Sozialleistungen dazu bekommen.
Wenn Sie nur wenig Geld verdienen, können Sie Bürgergeld vom Jobcenter bekommen.
Wenn Sie etwas mehr Geld verdienen aber nicht viel, können Sie Wohngeld vom Sozialamt bekommen.

Wenn Sie Ihren Job verlieren, können Sie möglicherweise weiter Soziale Leistungen bekommen.
Die Arbeitslosigkeit muss aber unfreiwillig sein.
Zum Beispiel, weil Sie einen befristeten Vertrag hatten.
Es gibt auch andere Regelungen für EU-Bürger*innen, wie sie Soziale Leistungen bekommen können, ohne zu arbeiten.

Wenn man ein Kind in der Schule (nicht Kita/ Kindergarten) in Deutschland hat und irgendwann in Deutschland gearbeitet hat, kann die Person Soziale Leistungen bekommen, solange das Kind zur Schule geht.
Oder wenn man seit 5 Jahren in Deutschland wohnt und es nachweisen kann.
Normalerweise nutzt man die erste Anmeldung in Deutschland, um diese 5 Jahren nachzuweisen.
Die Regelungen zu Soziale Leistungen für EU-Bürger*innen sind sehr komplex.
Es gibt manchmal neue Gesetzte dazu.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Anspruch haben, holen Sie sich Hilfe von einer Beratungsstelle. 

Viele Menschen haben vom Jobcenter gehört.
Das Jobcenter bezahlt die Sozialleistung „Bürger-Geld“.
Manche Menschen nennen es auch ‘ALGII / Arbeitslosengeld II / Hartz IV / SGB II’.
Bürgergeld ist für Menschen, die keine Arbeit haben. Aber auch für Menschen, die arbeiten und nicht genug haben, um alles selber zu bezahlen. 

Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Leipzig wollen, müssen Sie dies haben:

  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. 
  • Sie wohnen in Leipzig. 
  • Sie sind nicht im Rentenalter. 

Sie müssen das Jobcenter um das Geld fragen.
Das heißt „Antrag“ oder beantragen“.
Sie machen das direkt vor Ort beim Jobcenter.
Oder per Post oder per E-Mail. 

Postanschrift: 
Jobcenter Leipzig 
Postfach 100831 
04008 Leipzig 

E-Mail: jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de 

Sie können das am besten online beim „Jobcenter digital“ machen.

Um Ihren Anspruch zu prüfen, müssen Sie verschiedene Formulare ausfüllen.
Alle Antragsteller müssen den „Hauptantrag“ ausfüllen.
Dazu gibt es andere Formulare, je nachdem, was Ihre persönliche Situation ist.
Wenn Sie Kinder haben, müssen Sie das Formular „KI“ ausfüllen.
Wenn Sie Einkommen haben, müssen Sie das Formular „EK“ ausfüllen.

Neben den Formularen braucht das Jobcenter andere Dokumente.
Zum Beispiel: Kontoauszüge, Lohnbescheinigung, Mietvertrag.
Schicken Sie diese Dokumente als Kopien, nicht das Original.
Wenn das Jobcenter andere Fragen hat oder Unterlagen braucht, werden Sie kontaktiert.

Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig schauen, ob Sie eine neue Kommunikation vom Jobcenter haben.
Versuchen Sie, alle offene Fragen zu klären und Unterlagen zu schicken vor der Frist.
Das Jobcenter gibt Ihnen eine Frist. Das ist das Datum, bis wann Sie die Sachen klären sollen.
Wenn Sie mehr Zeit brauchen, können Sie um mehr Zeit bitten. Das heißt „Fristverlängerung“.
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, bekommen Sie eine Nummer. Diese heißt Bedarfsgemeinschaft-Nummer oder BG-Nummer. Schreiben Sie diese Nummer immer dazu, wenn Sie etwas zum Jobcenter schicken.

Wenn Sie Hilfe mit den Formularen brauchen, fragen Sie das Jobcenter nach einem Termin.
Das heißt „assistierte Erstantragstellung mit Dolmetscher“.
Am besten fragen Sie danach per E-Mail und die Sprache, die Sie sprechen.
E-Mail: Jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de

Wenn Sie nicht so viel Deutsch sprechen, organisiert das Jobcenter eine Sprachmittlung für Sie.
Eine Sprachmittlung ist ein*e Dolmetscher*in/ Übersetzer*in, der von Deutsch in andere Sprachen übersetzt.
EU-Bürger*innen haben einen Anspruch darauf. Sie müssen dafür nichts bezahlen und sie müssen niemanden zum Jobcenter mitbringen, um alles zu übersetzen.
Diese Regelung ist in diesem Dokument von der Bundesagentur für Arbeit erklärt.
Die Bundesagentur für Arbeit regelt alle Jobcenter und Agentur für Arbeit in Deutschland.

Wenn das Jobcenter alles geprüft hat, gibt es eine Entscheidung. Das Jobcenter informiert Sie darüber mit einem Brief. Dieser Brief heißt „Bescheid“.
Dieser Bescheid ist sehr wichtig. Sie sollen den Bescheid behalten.
Wenn Sie Geld bekommen, gibt es einen „Bewilligungsbescheid“.
Es sieht so aus:

Wenn Sie Geld nicht bekommen, gibt es einen „Ablehnungsbescheid“. 

Wenn Sie solche Briefe bekommen, sollen Sie die genau prüfen.
Wenn das Jobcenter Ihnen Geld gibt:
Für wie lange?
Wie viel?
Haben die alles richtig berechnet? Bekomme ich genug Geld für meine Miete? 

Wenn das Jobcenter Ihnen Geld nicht gibt:
Warum nicht?
Habe ich vergessen, etwas zu schicken oder hat das Jobcenter nicht richtig berechnet?

Wenn etwas nicht korrekt ist, haben Sie ein Monat Zeit, um das zu korrigieren.
Sie machen ein Widerspruch und schicken es ans Jobcenter.
Ein Widerspruch ist ein Brief, wo Sie sagen, was in dem Bescheid nicht korrekt war.
Danach wird Ihre Situation wieder angeschaut und Sie bekommen einen neuen Bescheid.
Das heißt „Widerspruchsbescheid“.
Wenn ein Monat vorbei ist, können Sie keinen Widerspruch mehr machen.
Sie können aber den Bescheid überprüfen lassen.
Dafür macht man einen „Überprüfungs-Antrag“.
Wenn Sie denken, die Entscheidung immer noch nicht korrekt ist, können Sie zum Gericht gehen.
Das Gericht für solche Sozialleistungen heißt Sozialgericht.
Sie sollen sich beraten lassen, vor Sie das tun. 

Das Jobcenter bezahlt Geld am letzten Werktag von einem Monat für den nächsten Monat.
Zum Beispiel: Das Jobcenter überweist das Geld am Donnerstag, den 30.11.2023 für den Monat Dezember 2023.
Wenn Sie kein Geld haben, können Sie Geld direkt vor Ort beim Jobcenter bekommen.
Das heißt „Vorschuss“.
Sie bekommen einen Vorschuss, wenn Sie den nötigen Dokumenten abgegeben haben aber die Bearbeitung noch Zeit braucht.
Sie müssen auch zeigen, dass Sie kein Geld auf Ihrem Bankkonto haben.
Sie bekommen das Geld als Gutschein.
Sie bringen den Gutschein zu einem Supermarkt und bekommen das Geld ausgezahlt.

Das Jobcenter gibt Geld für verschiedenen Sachen:
Regelbedarf: Das ist Geld für Essen, Kleidung, Strom und so weiter
Miete (auch die Kosten für Wasser und Heizung)
Krankenversicherung: das Jobcenter bezahlt das direkt an die Krankenkasse.
Kinder in der Schule oder Ausbildung: Jobcenter bezahlt verschiedene Sachen. Das ist hier erklärt.
Es gibt mehr Geld für bestimmte Personen, zum Beispiel Schwangere Frauen oder alleinerziehende Personen.

Jobcenter bezahlt auch Geld für einmalige Sachen:
Wenn Sie in eine Wohnung ziehen und kein Möbel haben, bekommen Sie Geld vom Jobcenter für Möbel.
Wenn Sie ein Baby haben, bezahlt Jobcenter Geld für Babykleidung und Sachen wie Babybett.
Wenn Sie eine Betriebskostennachzahlung für Ihre Wohnung haben, kann Jobcenter das auch bezahlen.
Es gibt Menschen, die normalerweise genug Geld haben und brauche keine Hilfe vom Jobcenter.
Sie können aber nicht bezahlen, wenn Sie eine große Betriebskostennachzahlung bekommen.
Wenn sie die Rechnung im gleichen Monat beim Jobcenter abgegeben, kann das Jobcenter es trotzdem bezahlen. 

Das Jobcenter bezahlt das Geld monatlich im Voraus. Das heißt, das Geld wird am letzten Werktag des Monats für den nächsten Monat überwiesen.
Zum Beispiel: Sie bekommen das Geld für April am Ende März.
Manchmal dauert es ein paar Tage, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
Wenn Sie dringend Geld brauchen, können Sie einen Vorschuss beantragen.
Das heißt, Sie kriegen etwas Geld (100€ oder so) jetzt von dem Geld für den nächsten Monat.
Wenn Sie einen Vorschuss brauchen, müssen Sie zum Jobcenter gehen und Ihre Situation schildern.
Sie müssen einen Nachweis haben, dass Sie kein Geld haben. Am besten zeigen Sie den aktuellen Kontostand von Ihrem Bankkonto. 

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, müssen Sie nicht für bestimmten Sachen bezahlen, zum Beispiel:  

  • Rundfunkgebühr 
  • Krankenversicherung 
  • Elternbeitrag für die Kita/ Hort bezahlen 
  • Integrationskurs (Deutschkurs) 

Der Bescheid ist generell für die 6 oder 12 Monate. Das ist der „Bewilligungs-Zeitraum“.
Am Ende dieser Zeit müssen Sie einen neuen Antrag machen, wenn Sie weiterhin Hilfe vom Jobcenter brauchen.
Sie müssen keinen kompletten neuen Antrag machen. Sie müssen nur das Formular WBA (Weiterbewilligungsantrag) ausfüllen.
Passen Sie auf, dass Sie den neuen Antrag vor Ablauf des Bewilligungszeitraums machen.
Ansonsten bekommen Sie kein Geld und müssen für Sachen wie die Krankenversicherung selber bezahlen. 

Es gibt viele andere Sozialleistugnen für bestimmte Situationen. Zum Beispiel wenn man in die Rente geht oder wenn eine Person eine Behinderung hat.
Wir können hier erstmals neben Bürgergeld vom Jobcenter nur etwas kurz zu anderen Leistungen sagen.

Man bekommt Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit Leipzig, wenn man mindestens 12 Monate gearbeitet hat.
Es muss eine Arbeit mit Sozialversicherung sein, das heißt mit Krankenversicherung und so weiter.
Ein Minijob reicht nicht, um Arbeitslosengeld zu bekommen. 

Man bekommt Arbeitslosengeld für die Hälfte der Monate, die man gearbeitet hat.
Wenn Sie 12 Monate gearbeitet haben, bekommen Sie das Arbeitslosengeld für 6 Monate.
Man bekommt das Arbeitslosengeld maximal für 12 Monate.

Das Arbeitslosengeld ist etwas weniger als die Hälfte vom Brutto-Einkommen.
Zum Beispiel wenn man 1000€ monatlich verdient hat, ist das Arbeitslosengeld zirka 470€ pro Monat. Wenn jemand Kinder hat, bekommt man ein bisschen mehr.
Hier kann man das mögliche Arbeitslosengeld selber kurz rechnen.
Wenn Sie von dem Arbeitslosengeld nicht leben können, können Sie dazu Bürgergeld vom Jobcenter beantragen.

Wohngeld bekommt man vom Sozialamt Leipzig.
Man kann kein Wohngeld bekommen, wenn man Bürgergeld bekommt.
Wohngeld ist für Menschen, die etwas Geld haben, zum Beispiel Einkommen von Arbeit, aber brauchen ein bisschen extra finanzielle Hilfe.
Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen und mit anderen Unterlagen per Email oder Post zum Sozialamt schicken.
Hier gibt es detaillierte Informationen zum Wohngeld.

Unter Kinder & Familie haben wir Informationen dazu.

Der Leipzig-Pass ist für Menschen in Leipzig, die nicht so viel Geld haben.
Es ist eine Karte mit Ihrem Foto darauf.
Mit dem Leipzig-Pass können Sie das Deutschland-Ticket günstiger bekommen.
Es kostet 29€ anstatt 49€.
Andere Sachen sind auch günstiger, zum Beispiel ins Museum oder Schwimmbad zu gehen.

Sie bekommen den Leipzig-Pass bei einem Bürgerbüro in Leipzig.
Einen Termin können Sie hier buchen.
Sie müssen verschiedene Unterlagen mitbringen.
Wichtig ist ein Nachweis, dass Sie nicht so viel Geld haben.
Sie bringen einen Bescheid vom Jobcenter/ Sozialamt oder Ihre Lohnbescheinigungen mit.
Hier ist alles einfach erklärt.

Menschen mit dem Leipzig-Pass, die Kinder haben, können auch die Bildung-und-Teilhabe-Leistungen bekommen.
Sie müssen zum Beispiel das Essen in der Schule oder für einen Klassenfahrt nicht bezahlen.
Lesen Sie wie das geht unter Schule.

de_DEDeutsch