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Schule

Hier können Sie sehen, wie das Schulsystem in Sachsen aufgebaut ist. 

Kinder in Deutschland müssen zur Schule gehen.
Das heißt „Schulpflicht“.
Kinder müssen ab 6 oder 7 Jahre alt zur Schule gehen.
Wenn ein Kind bis 30. Juni 7 Jahre alt wird, muss das Kind in dem Jahr die Schule anfangen.
Wenn ein Kind zwischen 1. Juli und 30. September 7 Jahre alt wird, kann das Kind in dem Jahr die Schule anfangen. Die Eltern entscheiden, ob das Kind zur Schule geht.
Eltern müssen ihren Kindern bei einer Schule anmelden.
Für jüngere Kinder gibt es die Grundschule.
Kinder besuchen die Klassen 1 bis 4 in der Grundschule.
Viele Schulen bieten jedes Jahr einen „Tag der offenen Tür“ an.
Das heißt, Sie und Ihr Kind können an dem Tag ohne Termin die Schule besuchen.
Sie können die Schule anschauen und mit den Lehrer*innen sprechen.
Hier sind die Termine für diesen „Tag der offenen Tür“ für alle Schule in diesem Jahr.
Hier gibt es Tipps für den Schulanfang. 

Eltern können ihre Kinder nicht bei allen Grundschulen anmelden.
Es gibt bestimmte Grundschulen für die Kinder in einem bestimmten Wohngebiet.
Diese Gegenden heißen „Schulbezirke“.
Hier sehen Sie, welche Grundschulen in welchem Stadtteil sind.
Es gibt jedes Jahr bestimmte Tage, wo Sie Ihr Kind bei einer Grundschule anmelden können.
Hier sehen Sie die Termine für das kommende Schuljahr.
Sie müssen zu der Schule gehen, die Sie für Ihr Kind ausgewählt haben. 

Bringen Sie folgende Dokument mit: 

  • Formular für die Anmeldung. Sie finden das hier auf der rechten Seite:  

Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, müssen beide unterschreiben. 

  • Ausweis / ID / Pass von den Personen mit Sorgerecht 
  • Nachweis über Sorgerecht – hat nur eine Person das Sorgerecht oder zwei? 
  • Kopie Geburtsurkunde vom Kind 
  • Nachweis einer Impfung gegen Masern. Kinder müssen diese Impfung bekommen, vor sie die Schule beginnen. 
  • Der Informationsbrief vom Amt für Schule. Das bekommen Sie vorher automatisch per Post, wenn Sie in Leipzig angemeldet sind. 

Wenn zwei Personen Sorgerecht für das Kind haben, sollen beide Personen zu der Anmeldung gehen.

Bei fast allen Fächern in der Grundschule müssen alle Kinder lernen, zum Beispiel Mathe, Sport und Kunst. Die Ausnahme ist Religion. Eltern müssen entscheiden, ob das Kind über die katholische oder evangelische Religion lernen soll, oder ob es stattdessen Ethik lernen soll.  

Wenn Sie Ihr Kind bei einer Schule anmelden, bekommt das Kind bei der Anmeldung einen Termin für eine medizinische Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt. Diese heißt „Schulaufnahmeuntersuchung“. Alle Kinder müssen das vor dem Schulanfang machen und die Eltern müssen mitgehen. 

Manche Kinder sprechen kein Deutsch oder nur ein bisschen Deutsch.
Für diese Kinder gibt es andere Schulklassen in den regulären Grundschulen.
Die Klassen heißen „Deutsch als Zweitsprache“ oder DaZ-Klassen.
Nicht alle Schulen haben DaZ-Klassen.
Hier sehen Sie, welche Schulen in Leipzig DaZ-Klassen haben.
Hier können Sie mehr zu den DaZ-Klassen lesen. 

Für die Kinder, die DaZ-Klassen besuchen müssen, gibt es ein Treffen mit Eltern, Kindern und dem Schulamt.
Das Treffen heißt „besondere Bildungsberatung“.
Das Schulamt in Leipzig heißt „Landesamt für Schule und Bildung“ oder LASUB.
Sie müssen einen Termin machen und mit Ihrem Kind dort hingehen.
Sie machen einen Termin per Telefon.
Hier sind die Kontaktdaten und die Adresse vom LASUB:
Adresse: Nonnenstraße 17A, 04229 Leipzig
Telefon: 0341 4945-50
E-Mail: poststelle-l@lasub.smk.sachsen.de
Geben Sie vor dem Termin Bescheid, wenn Sie eine Übersetzung brauchen.
Das Schulamt organisiert eine Übersetzung für den Termin.
Bringen Sie die Meldebescheinigung/ Anmeldung von Ihrem Kind mit.
Vielleicht hat Ihr Kind Dokumente aus der Schule in der Heimat. Zum Beispiel Zeugnisse oder Zertifikate. Bringen Sie das mit, wenn Sie das haben. 

Nach dem Treffen kommt ein Brief vom LASUB.
In diesem Brief steht, zu welcher Schule das Kind gehen muss.
Das heißt „Zuweisung“.
Die Schule ist manchmal ein bisschen weit, weil nicht alle Schulen DaZ-Klassen haben.
Manchmal müssen auch Geschwister zu unterschiedlichen Schulen gehen.
Manchmal müssen Kinder lange warten, bis sie einen Platz in einer Schule haben.
Wenn es sehr lange dauert, kontaktieren Sie das Schulamt und fragen Sie nach.
Oder fragen Sie bei einer Beratungsstelle nach Hilfe.
Alle Kinder in Leipzig haben das Recht, eine Schule zu besuchen. 

Man muss oft für Sachen in der Schule bezahlen. Zum Beispiel Schulmaterial oder eine Klassenfahrt. Wenn Eltern nicht so viel Geld haben, bekommen Sie Hilfe für diese Sachen. 

Diese Hilfe heißt „Bildung und Teilhabe“. Mit Bildung und Teilhabe werden folgende Sachen vom Jobcenter oder Sozialamt bezahlt: 

  • Klassenfahrt: Wenn das Kind für einen Tag oder mehrere Tage mit der Schule irgendwo fährt. Auch die Übernachtung wird bezahlt. 
  • Schulmaterial: Zum Beispiel Schultasche, Sportsachen, Stifte. Am Anfang des Schuljahres (im August) bekommt man 116€. Am 1. Februar bekommt man 58€. Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, bekommen Sie auch automatisch dieses Geld für Schulmaterial.  

Wenn Sie Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag bekommen, müssen Sie dieses Geld beim Sozialamt beantragen. 

  • Schülerticket: Wenn das Kind mit Bus, Tram oder S-Bahn zur Schule fahren muss, wird das auch bezahlt. Zum Beispiel das Bildungsticket hier.  
  • Nachhilfe: Wenn ein Kind extra Hilfe braucht, gibt es privaten Unterricht außerhalb der Schule. Zum Beispiel für Mathe oder Deutsch. Die Schule muss bestätigen, dass das Kind diese Nachhilfe braucht. Hier ist die Liste, wo man diese Nachhilfe bekommt. 
  • Mittagsessen in der Schule: Wenn das Kind Essen in der Schule bekommt, wird das auch bezahlt.  
  • Soziale und kulturelle Teilhabe: Es gibt 15€ pro Monat für Sachen wie Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Musikunterricht. 

Hier ist die Liste von Anbieter für Sport und hier ist die Liste für Anbieter von Musik und Kultur. 

Man fragt das Jobcenter oder Sozialamt um diese Hilfe. Man kann die Hilfe auch bekommen, wenn man keine Leistungen bekommt aber nicht genug Geld für solche Sachen hat.
Hier ist es ausführlich erklärt, wie und wo man die verschiedenen Gelder beantragen kann. 

Alle Grundschulen haben auch ein Hort. Der Hort ist meistens im gleichen Gebäude wie die Schule.
Im Hort bekommen die Kinder morgens vor der Schule (ab 6:00) und nachmittags nach der Schule (bis 17:00) eine Betreuung. Die Betreuung ist von Erzieher*innen, nicht von den Lehrer*innen.
Im Hort können Kinder spielen, basteln und auch Hausaufgaben machen.
Schule ist kostenlos. Aber für den Hort müssen Eltern jeden Monat etwas zahlen. Das Geld heißt „Elternbeitrag“. Für den Elternbeitrag kommt es darauf an, wie viele Stunden das Kind im Hort ist.
Hier sehen Sie, wie viel es kostet. 

Wenn Eltern nicht so viel Geld haben, müssen sie kein Geld oder weniger Geld für den Hort bezahlen. Das heißt „Ermäßigung des Elternbeitrags“. Das Papier bekommen Sie vom Büro „Elternbeiträge“ beim Jugendamt.
Sie müssen das Formular hier herunterladen, ausfüllen und an das Jugendamt schicken.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter, Sozialamt oder Kinderzuschlag bekommen, schicken Sie eine Kopie von dem Bescheid mit. Der Bescheid ist der Brief, in dem steht, wie viel Geld Sie jeden Monat bekommen.
Wenn Sie solche Leistungen nicht bekommen aber nicht so viel Geld haben, schicken Sie einen Nachweis von Ihrem Einkommen mit dem Formular. Zum Beispiel die Lohnabrechnungen von einem Job.
Wenn Sie eine Ermäßigung bekommen, schauen Sie, bis wann sie gültig ist. Sie bekommen vielleicht eine Ermäßigung für 6 Monate. Sie müssen dann vor Ende der 6 Monate diese Ermäßigung verlängern, wenn das Kind noch zum Hort geht. 

Nach der Grundschule geht ein Kind zu einer Sekundärschule.
In Leipzig das ist entweder eine Oberschule oder ein Gymnasium.
Es gibt unterschiedliche Schulzertifikaten am Ende dieser Schulen.
Diese Zertifikate heißen „Schulabschlüsse“.
Die Oberschule geht von Klasse 5 bis Klasse 9 oder 10.
Wenn ein Kind die Schule nach der 9. Klasse beendet, gibt es den Hauptschulabschluss.
Wenn ein Kind die Schule nach der 10. Klasse beendet, gibt es den Realschulabschluss.
Wenn ein Kind die Schule nach der 12. Klasse beendet, gibt es das Abitur. 

In der 3. und 4. Klasse gibt es Gespräche zwischen Lehrer*innen und Eltern.
Diese Gespräche heißen „Schul-Laufbahn-Beratung“ und helfen bei der Entscheidung, auf welche Schule das Kind gehen soll.
In der 4. Klasse in der Grundschule bekommt ein Kind eine Bildungs-Empfehlung.
Die Lehrer*innen schreiben diese Bildungsempfehlung für das Kind.
Diese Bildungsempfehlung sagt, ob ein Kind eher zu einer Oberschule oder ein Gymnasium gehen soll.
Um zum Gymnasium zu gehen, muss ein Kind eine Durchschnittnote von mindestens 2,0 in den Schulfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht haben.
Wenn ein Kind eine Bildungsempfehlung für die Oberschule bekommt, aber zu einem Gymnasium gehen will, muss das Kind einen Test machen.
Der Test heißt „Leistungserhebung zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung“.
Hier gibt es mehr dazu.
Auch wenn Kinder erst zu einer Oberschule oder einem Gymnasium gehen, können Sie später wechseln.
Hier gibt es ein Video zur Bildungsempfehlung in Sachsen.

Nach der Sekundärschule gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Zum Beispiel eine Ausbildung in einer Berufsschule oder ein Studium an einer Universität.
Weil es so viele verschiedene Optionen gibt, können Eltern und ihre Kinder eine Beratung dazu haben.
Es gibt viele Orte mit Informationen und Hilfe zur beruflichen Orientierung für Schüler*innen und Eltern.
Hier sind alle solche Orte aufgelistet. 

An Feiertage und in den Schulferien gehen Kinder nicht zur Schule.
Ansonsten müssen sie zur Schule gehen.
Wenn ein Kind krank ist, müssen die Eltern der Schule Bescheid geben.
Eltern müssen früh an dem Tag (spätestens um 9:00) die Schule (Schulsekretariat) anrufen.
Wenn das Kind mehr als ein paar Tage krank ist, müssen Eltern einen Krankenschein von einer Arztpraxis holen. 

Manchmal wollen Familien die Kinder ein Tag oder ein paar Tage nicht zur Schule schicken, zum Beispiel wegen Familienbesuch im Ausland.
Dafür müssen die Eltern nach einer Erlaubnis fragen.
Diese Erlaubnis heißt „Schulbefreiung“ und wird bei der Klassenleitung oder Schulleitung beantragt.
Eltern müssen sie schriftlich beantragen.
Eine Schulbefreiung muss gut begründet werden.
Eltern müssen genau erklären, warum das Kind für die Tage nicht zur Schule gehen kann. 

Nachhilfe 

Vielleicht hat Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule. Zum Beispiel mit Mathe oder Deutsch. Für alle Schulfächer können Kinder extra Hilfe bekommen. Das heißt „Nachhilfe“.
Kinder bekommen diese Hilfe kostenlos hier von dem Verein Studenten bilden Schüler.
Diese Webseite bietet Schüler*innen kostenlose Deutschkurse und Nachhilfe. 

Es gibt auch Nachhilfe, die man normalerweise bezahlt. Wenn Eltern nicht so viel Geld haben, müssen Sie dafür nicht bezahlen. Wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, ist die Nachhilfe kostenlos. Kinder bekommen diese Nachhilfe vom Jobcenter oder Sozialamt bezahlt. Das ist Teil vom „Bildung-und-Teilhabe-Paket“. Sie können mehr dazu oben unter Punkt 4 lesen. 

Außerdem gibt es Orte, wo Kinder kostenlose Hilfe mit den Hausaufgaben bekommen:
Zu Hause e.V.
Dresdner59 

Schulsozialarbeit 

In Schulen und Horten gibt es auch die Schulsozialarbeit. Das sind Mitarbeiter*innen von anderen Organisationen, die allen Personen in der Schule Hilfe anbieten. Wenn es zum Beispiel Konflikte zwischen Schüler*innen gibt oder Eltern und Lehrer*innen etwas nicht lösen können, kann die Schulsozialarbeit dazu kommen und dabei unterstützen. 

Förderschulen 

Es gibt in Leipzig auch Schulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Diese Schulen heißen Förder-Schulen. Hier mehr dazu. 

Herkunftssprachlicher Unterricht 

Es gibt ein freiwilliges Angebot für Kinder, die eine andere Sprache sprechen. Die Kinder haben Unterricht in dieser Fremdsprache. Das ist extra zur normalen Schule und findet außerhalb der Schulzeiten statt. 

Es heißt „Herkunftssprachlicher Unterricht“. Das gibt es nicht in jeder Schule und nicht für jede Sprache. Hier sehen Sie für das Jahr 2023/ 2024, welche Sprachen möglich sind. Sie sehen auch, wo und wann diesen Unterricht stattfindet.    

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